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1207 Januar 4. Rom bei St. Peter.

2. non. Jan. a. 9.

Derselbe befiehlt den Kapellanen des polnischen Herzogs, sowie anderer Adligen die Archidiakonen auf ihren Visitationsreisen ehrenvoll aufzunehmen, ihnen die gebührende procuratio zu gewähren und die dem Erzbischof resp. den Bischöfen zustehenden cathedratica zu zahlen, bei Vermeidung des Bannes.

Brequ. et du Theil 1031. Migne II. 1064. Potthast 2954.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.